Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,
auf Antrag der Erziehungsberechtigten besteht nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch die Möglichkeit, die zurzeit besuchte Jahrgangsstufe im Schuljahr 2021/22 freiwillig zu wiederholen.
Voraussetzung der Inanspruchnahme ist die schriftliche Beantragung der freiwilligen Wiederholung bei der Schulleitung. Diese muss bis zum 13.04.2021 erfolgen. Nutzen Sie hierfür das Formular "Antrag auf freiwillige Wiederholung" des Ernst-Abbe-Gymnasiums (direkt unter diesem Text). Lesen Sie ebenso die Verwaltungsvorschrift 6/2021 (unter der Tabelle).
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kuttner
(Mittelstufenkoordinator)