Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule.
Wer die gymnasiale Oberstufe nach mindestens zwei Semester oder ohne bestandene Abiturprüfung vorzeitig verlassen möchte, kann seine Leistungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife einbringen.
Wie bekomme ich die Fachhochschulreife?
Die Fachhochschulreife besteht aus zwei Teilen - einen schulischen Teil und ein praktischen Teil. Beide Teile müssen in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingreicht werden. Dies kontrolliert die Dokumente und stellt dann das Zeugnis (Fachhochschulreife) aus. Informationen dazu findet Ihr auf der entsprechenen Internetseite Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die entsprechenden Dokumente sind weiter unten hinterlegt.
1 -- Schulischer Teil der Fachhochschulreife?
Für den schulische Teil werden zwei Semester gewertet (z.B. Q1/Q2 oder Q2/Q3). Bei einem Rücktritt können die vorherigen Semetser gewertet werden.
Für den schulische Teil der müssen folgende Unterlagen eingereicht werden (Original und Kopie), die von der Schule ausgestellt werden:
Damit ist die Schulzeit beendet. Die Schule kann dann immer gerne - aber als Gast - besucht werden.
2 -- Praktischer Teil (berufbezogener Teil) der Fachhochschulreife?
Der praktische Teil (berufsbezogender Teil) umfasst mindestens ein Jahr. Hierbei muss man sich selber bemühen einPlatz zu bekommen. Der berufsbezogenen Teil muss dokumentiert werden, z.B. durch ein Berichtsheft.
Der praktische Teil ist entweder ein einjähriges gelenktes Praktikum sein oder ein freiwillig abgeleistetes soziales (FSJ) oder ökologisches Jahr (FÖJ) oder ein Wehr- oder Zivildienst oder den Bundesfreiwilligendienst oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht
Hinweise (Träger)
Freiwilligen sozialen Jahr
Freiwilliges ökologische Jahr
Welche Leitungen muss ich erbringen, um den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen?
§ 46 Erwerb des
schulischen Teils der Fachhochschulreife VO-GO
Für den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) gelten folgende Voraussetzungen, die in zwei aufeinander folgenden Kurshalbjahren erfüllt worden sein müssen:
1. In den beiden Leistungskursfächern müssen je zwei Kurse belegt und insgesamt mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung erreicht sein.
2. Es müssen elf Grundkurse belegt und in diesen insgesamt mindestens 55 Punkte der einfachen Wertung erreicht sein.
3. In zwei der vier anzurechnenden Leistungskurse und in sieben der elf anzurechnenden Grundkurse müssen jeweils mindestens fünf Punkte der einfachen Wertung erreicht sein.
4. Unter den als Grund- und Leistungskurse anzurechnenden Kursen müssen je zwei Kurse in Deutsch, einer Fremdsprache, einer Gesellschaftswissenschaft, Mathematik und einer Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie) sein. Bei den zwei Fremdsprachenkursen muss es sich um Kurse handeln, die zur Erfüllung der Mindestverpflichtungen in den Fremdsprachen gemäß § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 dienen können.
(2) Die Gesamtpunktzahl von mindestens 95 und höchstens 285 Punkten, die sich aus den anzurechnenden Kursen ergibt, wird nach der als Anlage 4 beigefügten Tabelle in eine Durchschnittsnote umgerechnet.
Was ist der praktische Teil?
§ 46 Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife VO-GO
Wer neben dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife die Bedingungen gemäß Satz 2 oder 4 für den berufsbezogenen Teil erfüllt, erwirbt die Fachhochschulreife und ist zum Besuch der Fachhochschule berechtigt.
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird erworben durch den Nachweis über
1. ein einjähriges gelenktes Praktikum,
2. ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr, den Wehr- oder Zivildienst oder den Bundesfreiwilligendienst oder
3. eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht.